Führerscheinuntersuchung

Informationsblatt für die Führerscheinuntersuchung §8 FSG

Vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung müssen Sie der Behörde (BH) ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugevorlegen.

Jede Person, die einen Führerschein erwerben möchte:

  • durch Umschreiben eines ausländischen Führerscheins
  • mittels Prüfung
  • bei Verlängerung eines bestehenden Dokumentes – benötigt eine solche ärztliche Untersuchung.

Zur Untersuchung bringen Sie unbedingt mit: 

  • gültigen Lichtbildausweis
  • Brillenträger: Brillenpass – Bestätigung von Ihrem Optiker (nicht älter als 3-Monate).

(nicht älter als 3Monate). Falls Sie wahlweise auch eine Brille tragen möchten, muss dieses Attest auch den Visus naturalis (Sehschärfe mit und ohne Korrektur) und die Dioptrienzahl (Stärke der Linsen) beinhalten.
Dabei sollten Sie folgende Hinweise beachten: 

  • Sie müssen das für die Lenkerberechtigung erforderliche ärztliche Gutachten von einem/einer sachverständigen A(e)rztIn für Allgemeinmedizin erstellen lassen.

Die Kosten für die Erstuntersuchung betragen:
FS-Gruppe 1 (A, B, B+E, F) € 35.-
FS-Gruppe 2 (C, C1, D, C+E, C1+E, D+E, G) € 50.-

Für die Wiederholungsuntersuchung („Verlängerung“): € 30.- 
Ärztliches Gutachten, welches von Besitzern von Lenkerberechtigungen der Klassen C und D regelmäßig vorzulegen ist.

Die/Der A(e)rztIn muss in die Liste für „Sachverständige Ärzte in Führerscheinangelegenheiten“ eingetragen sein und für Ihren Bezirk die Berechtigung zur Untersuchung besitzen.

Sie dürfen in den letzten 5 Jahren beim untersuchenden Arzt nicht in regelmäßiger Behandlung gewesen sein.
Positive Gutachten sind unbedingt gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer Lenkerberechtigung der Behörde (BH) vorzulegen.
Ergibt die Untersuchung beim Arzt für Allgemeinmedizin, dass kein positives Gutachten erstellt werden kann (z.B.: fortschreitende Augenerkrankung usw.) so muss der Arzt Sie zum Amtsarzt überweisen.
In diesem Fall müssen Sie beim „untersuchenden“ Arzt für Allgemeinmedizin nur die Hälfte des oben genannten Honorars für die Erstuntersuchung bezahlen.

Wenn Sie an Erkrankungen, wie zum Beispiel: Zuckerkrankheit (Diabetes), Anfallsleiden (Epilepsie), schwerer Herzerkrankung (Infarkt, Angina pectoris, Arrhythmien, Herz-Schrittmacher), Einäugigkeit usw., leiden, muss jedenfalls ein amtsärztliches Gutachten erstellt werden. Nur in diesen Fällen können Sie auch direkt einen Termin mit dem Amtsarzt vereinbaren.